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FAQ - Haeufig gestellte Fragen

Haeufige Fragen zur Schweizer Vignette

Was ist die Schweizer Autobahnvignette?

Die Schweizer Autobahnvignette ist eine obligatorische Gebuehr fuer die Nutzung des Schweizer Nationalstrassennetzes. Sie wird als selbstklebendes Etikett an der Windschutzscheibe angebracht und ist fuer ein Kalenderjahr gueltig. Weitere Details finden Sie auf unserer Startseite.

Wie viel kostet die Vignette 2025?

Die Jahresvignette 2025 kostet CHF 40.–. Dieser Preis ist seit 1995 unveraendert. Es gibt keine Tages-, Wochen- oder Monatsvignette. Weitere Preisinformationen finden Sie auf unserer Preisseite.

Wo kann ich die Vignette kaufen?

Die Vignette ist an Schweizer Tankstellen, Poststellen, Grenzuebergaengen und online erhaeltlich. Auslaendische Besucher koennen sie auch an auslaendischen Tankstellen in Grenznaehe kaufen. Details finden Sie auf unserer Leistungsseite.

Wie lange ist die Vignette gueltig?

Die Vignette ist vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des uebernachsten Jahres gueltig – also insgesamt 14 Monate. Die Vignette 2025 ist vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2026 gueltig.

Muss ich als Auslaender eine Vignette kaufen?

Ja, die Vignettenpflicht gilt fuer alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen, die Schweizer Nationalstrassen benutzen – unabhaengig vom Zulassungsland. Auslaendische Besucher muessen ebenfalls eine Vignette kaufen.

Was passiert, wenn ich ohne Vignette fahre?

Wer ohne gueltige Vignette auf einer Nationalstrasse faehrt, riskiert eine Busse von mindestens CHF 200.–. Zusaetzlich muss die Vignette sofort gekauft werden. Bei auslaendischen Fahrzeugen kann die Busse direkt an der Grenze eingefordert werden.

Kann ich die Vignette auf ein anderes Fahrzeug uebertragen?

Nein, die Vignette ist nicht uebertragbar. Sie ist fuer ein bestimmtes Fahrzeug bestimmt und verliert ihre Gueltigkeit, wenn sie entfernt wird. Bei einem Fahrzeugwechsel benoetigen Sie eine neue Vignette.

Braucht mein Anhaenger eine eigene Vignette?

Ja, Anhaenger bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht benoetigen eine eigene Vignette. Diese wird an der Frontscheibe des Anhaengers oder an einer gut sichtbaren Stelle angebracht. Anhaenger ueber 3,5 Tonnen sind LSVA-pflichtig.

Gilt die Schweizer Vignette auch in Liechtenstein?

Ja, Liechtenstein nutzt das Schweizer Nationalstrassennetz. Die Schweizer Vignette gilt daher auch fuer Fahrten auf Nationalstrassen in Liechtenstein.

Wo muss die Vignette angebracht werden?

Die Vignette muss von innen an der Frontscheibe des Fahrzeugs angebracht werden, im Sichtfeld des Fahrers, in der Naehe des Innenspiegels. Sie darf nicht von aussen aufgeklebt werden und nicht auf Heck- oder Seitenscheiben.

Kann ich eine Rueckerstattung erhalten?

Nein, die Vignette wird nicht zurueckerstattet, auch nicht bei Fahrzeugverkauf oder wenn Sie die Schweiz nicht mehr besuchen. Kaufen Sie die Vignette daher erst, wenn Sie sie wirklich benoetigen.

Was ist der Unterschied zwischen Vignette und LSVA?

Die Vignette gilt fuer Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Die LSVA (Leistungsabhaengige Schwerverkehrsabgabe) gilt fuer Fahrzeuge ueber 3,5 Tonnen und wird nach Gewicht und Fahrstrecke berechnet. Weitere Details finden Sie in unserem Glossar.

Glossar – Wichtige Begriffe

Hier finden Sie Definitionen der wichtigsten Fachbegriffe rund um die Schweizer Vignette. Auf anderen Seiten verlinken wir auf diese Definitionen.

Vignette
Selbstklebendes Etikett, das die Bezahlung der Nationalstrassengebuehr bestätigt und von innen an der Windschutzscheibe angebracht werden muss. Kostet CHF 40.– und ist 14 Monate gueltig.
Nationalstrasse
Vom Bund verwaltete Strassen (Autobahnen und Autostrassen), fuer deren Benutzung eine Vignette erforderlich ist. Kantonsstrassen und Gemeindestrassen sind nicht vignettenpflichtig.
LSVA (Leistungsabhaengige Schwerverkehrsabgabe)
Abgabe fuer Fahrzeuge ueber 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, die Schweizer Strassen benutzen. Wird nach Fahrzeuggewicht und zurueckgelegter Strecke berechnet. Ersetzt die Vignette fuer Schwerfahrzeuge.
ASTRA (Bundesamt fuer Strassen)
Die zustaendige Bundesbehoerde fuer das Schweizer Nationalstrassennetz. Verantwortlich fuer Bau, Unterhalt und Betrieb der Nationalstrassen sowie fuer die Vignette.
NSAG (Nationalstrassenabgabegesetz)
Das Schweizer Bundesgesetz, das die Vignettenpflicht und die Nationalstrassengebuehr regelt. Grundlage fuer alle rechtlichen Aspekte der Vignette.
Grenzwachtkorps (GWK)
Schweizer Bundesbehoerde, die fuer die Kontrolle an den Schweizer Grenzen zustaendig ist. Kontrolliert unter anderem, ob Fahrzeuge eine gueltige Vignette besitzen.
Jahresvignette
Die einzige verfuegbare Vignette in der Schweiz. Gueltig fuer 14 Monate (1. Dezember bis 31. Januar des uebernachsten Jahres). Es gibt keine Tages-, Wochen- oder Monatsvignette.
Digitale Vignette
Seit 2023 ist es moeglich, die Vignette digital zu erwerben. Die digitale Vignette ist mit dem Fahrzeugkennzeichen verknuepft und muss nicht physisch angebracht werden. Erhaeltlich ueber die ASTRA-Website.

Beschwerden und Reklamationen

Falls Sie Fragen oder Beschwerden zur Vignette haben, stehen Ihnen folgende Anlaufstellen zur Verfuegung:

AnliegenZustaendige StelleKontaktBearbeitungszeit
Fragen zur VignettenpflichtASTRAastra.admin.ch5-10 Werktage
Beschwerde gegen BusseAusstellende BehoerdeSchriftlich einreichen30 Tage
Reklamation KaufstelleVerkaufsstelleDirekt vor OrtSofort
Allgemeine AnfragenVlaPass-Info[email protected]2 Werktage

Fuer Beschwerden gegen eine Busse empfehlen wir, innerhalb von 30 Tagen schriftlich Einsprache bei der ausstellenden Behoerde einzureichen. Geben Sie dabei Ihre Personalien, das Fahrzeugkennzeichen und den Grund Ihrer Beschwerde an.